Ich mach dich platt!
Wahl der Klassenelternsprecher endet in Desaster
Zwei blaue Augen, eine Rippenprellung und eine Strafanzeige. Die traurige Bilanz einer Klassenelternsprecherwahl an einem Münchner Gymnasium. Was eine an jeder Schule, in jeder Klasse übliche Formalität ist, endete für Eltern mit körperlichen Blessuren und vereinzelt sogar dem Risiko, sich gerichtlich verantworten zu müssen.
Was war passiert?
Wie erst jetzt bekannt wurde, betrat am 21. September 2023 gegen 18.30 Uhr der Vorsitzende des Elternbeirats, Horst V., beim ersten Elternabend das Klassenzimmer einer 7. Klasse, um gemäß § 13 der BaySchO (Bayerische Schulordnung) die Wahl der Klassenelternsprecher, kurz KES, durchzuführen. Diese kann, je nach Kooperationsbereitschaft der Erziehungsberechtigten – innerhalb kürzester Zeit finden sich ein paar freiwillige Deppen – schnell über die Bühne gehen; oder auch nicht. Im zweiten Fall dauert das Prozedere länger. Nämlich dann, wenn Erwachsene zu sturen Kindern mutieren, Spielchen spielen, wer länger schweigen kann oder meinen, durch den starren Dauerblick auf den Boden oder das Schließen der Augen, unsichtbar zu werden. Hauptsache, der Kelch des KES möge an ihnen vorüberziehen.
„Das habe ich in zehn Jahren als Elternbeiratsvorsitzender noch nie erlebt.“
Horst V. schüttelt bei der Rekapitulation der Situation den Kopf. „Dass es manchmal ein oder zwei Stündchen dauern kann, bis sich jemand dem Druck der Situation beugt und in den sauren Apfel beißt, ist nicht neu.“ Meistens finde sich immer eine gutmütige Mutti, Teile ihrer Freizeit mit der Organisation von Elternstammtischen oder mit Beschwerden aus der Elternschaft über die mangelnde Qualität des Handarbeitsunterrichts zu verbringen. „Aber dass sich partout niemand erbarmt, ist selbst mir neu“, schließt Horst V. sein Statement.
- KES: niemand
- KES: niemand
Das sachliche Nicht-Wahlergebnis. Weitere Folgen sind eingangs benannt. Wie es genau zur Eskalation kommen konnte, erinnert jetzt keiner mehr.
Es müssen wohl Worte wie Pipifax-Amt oder Vereins-Kasper als Bezeichnung für den Elternbeirats-Vorsitzenden gefallen sein, die zu später Stunde das Fass zum Überlaufen gebracht haben. Der abfällig Titulierte fühlte sich in seiner Autorität verletzt und reagierte über das Maß des Sozialadäquaten hinaus. Angesichts der vorgerückten Uhrzeit – drei Stunden nach Start des Elternabends – war die Grundstimmung per se schon aufgeladen. Und so führte eins zum anderen. Beleidigung, Gegenbeleidigung, Tritte, Faustschläge.
Ob und gegebenenfalls welche Präventionsmaßnahmen für die kommende Wahl ergriffen werden, wird in der Weihnachtssitzung des Elternbeirats gemeinsam mit der Schulleitung diskutiert und nötigenfalls beschlossen werden.
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