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Bandscheibenvorfall beim Paragraphenwälzen


Wenn Normen zur Last werden

Am vergangenen Donnerstag ereignete sich in einer Münchner Kanzlei ein ungewöhnlicher Vorfall. Dr. Horst Voll, Rechtsanwalt und Fachanwalt für schwierige Rechtsfragen brütete mal wieder über einem äußerst kniffligen Fall, diesmal aus dem Käserecht bis plötzlich das Unfassbare geschah.

Darf Käse als Chili-Käse bezeichnet werden, wenn der Käse ohne weitere Zutaten ausschließlich aus Milch produziert wird, die von Kühen stammt, die neben dem üblichen Kuhfutter (Gras, Heu, Silage, Kraftfutter) hin und wieder eine Hot Chili zugefüttert bekommen?

War es die Frage oder eine andere bislang ungeklärte Ursache? Jedenfalls geschah auf der Suche nach einer möglichen Antwort das Unglück. Die Recherche startete noch ganz harmlos in der Käseverordnung. Erste Verirrungen zeigten sich schon im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Das Drama nahm seinen Lauf als der Jurist zwischen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission hektisch hin und her sprang und parallel dazu immer wieder die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit in den Blick nahm.

In welcher Normenkette er sich genau verhedderte, kann ex post nicht mehr geklärt werden. Fest steht, dass der Betroffene beim Versuch, den Knoten im Kopf zu entwirren, so dumm stolperte, dass er sich dabei den Rücken verriss, was zu besagtem Bandscheibenvorfall (LWS 4/5) führte.

Ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt, wird derzeit noch geklärt.


 

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